Delegiertenversammlung
von links nach rechts: Andrea Cattani (Thalwil), Claudia Oseghale (Rüschlikon), Eveline Tschurr (Horgen), Markus Riesen (Adliswil), Damian Schmid (Langnau am Albis), Corinne Klein (Kilchberg), Thomas Wagen (Oberrieden),
Die Delegiertenversammlung besteht aus sieben Mitgliedern, wobei jede Gemeinde eine Delegierte oder einen Delegierten entsendet. Die Delegiertenversammlung ist insbesondere zuständig für:
- die Oberaufsicht über den Zweckverband
- die Festlegung der strategischen Ausrichtung
- die Beratung von und Antragsstellung zu allen Vorlagen, über welche die Stimmberechtigten oder die Verbandsgemeinden beschliessen
- Erlasse von grundlegender Bedeutung
- ihren Organisationserlass
- die Wahl der Mitglieder des Ausschusses, die nicht der Delegiertenversammlung angehören dürfen, mit Ausnahme von Präsidium und Vizepräsidium
- die Einsetzung der Rechnungsprüfungskommission
- die Beschlussfassung über Anträge des Ausschusses zu Initiativen
- die Festsetzung des Budgets
- die Genehmigung der Jahresrechnung
- die Kenntnisnahme des Finanz- und Aufgabenplans
- die Kenntnisnahme des Geschäftsberichts
- die Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben für einen bestimmten Zweck bis Fr. 250'000 und von neuen wiederkehrenden Ausgaben bis Fr. 150'000 für einen bestimmten Zweck, soweit nicht der Ausschuss zuständig ist
- die Genehmigung der Abrechnungen über alle neuen Ausgaben, die sie selbst bewilligt hat oder die die Stimmberechtigten des Verbandsgebiets bewilligt haben
- die Beschlussfassung über die Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens
- die Beschlussfassung über Investitionen in Liegenschaften des Finanzvermögens
- die Festlegung der Entschädigung der Verbandsorgane